Mittwoch, 9. September 2009

Rinaldo Arnold I - Verurteilt ohne Untersuchung des Tatbestandes

Daniel Lauber hat sich um Tausend Prozent verrechnet und weit über 30 Millionen öffentliche Gelder für ein nicht zu rechtfertigendes Projekt erhalten, 1 Million Honorar ging in seine eigene Firma, zig Millionen erhielten seine Nächsten (Freunde, Politkollegen, Seinesgleichen): falls seine Fehl-Rechnung eine Lüge ist, sind die Folgen davon eine Selbstbereicherung und ein Verbrechen am öffentlichen Gut: http://richtighandeln.blogspot.com/2009/02/2008-12-24.
Daniel Lauber klagte gegen mich.
Der Untersuchungsrichter muss abklären, ob von einer Lüge gesprochen werden kann, und falls ja bin ich freigesprochen. Falsch: allem Anschein nach hat der Untersuchungsrichter viel, viel Spielraum: heute, als ich vorpsrach, hat er mir erklärt, er habe Daniel Laubers Selbstbereicherung und die 300-Millionenlüge gar nicht geprüft. Dies zu prüfen sei nicht nötig. Er habe nur festgestellt, dass meine Aussage Daniel Laubers Ehre verletzen (FALLS sie unwahr sind - doch das wird gar nicht untersucht!). Und ich: verurteilt.
Unbeeinflusst? Ist das nicht... irgendwie... schräg?
Daniel Lauber: kann es das sein?

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